Ordensinformation
Was sind wir?Die "Arme Ritterschaft des Lichts von der Kathedrale von Sturmwind" ist eine Rp-Themengilde. Diese Rollenspielgilde ist auf einen geistlich/militärischen Paladinorden ausgelegt, wobei auch andere Klassen akzeptiert werden. Es handelt sich hierbei um einen gläubigen Orden deren Anführer die Oberhäupter der Kirche sind und unterstehen keiner Exekutive der Stadt, sondern dem Bischof von Sturmwind. Solange es ethnisch und rechtlich vereinbar ist.
Wo sind wir?
Der Orden ist nicht nur im Königreich Sturmwind operativ, sondern am gesamten Kontinent.
"Arme" Ritterschaft?
Arm steht im Zusammenhang mit dem Orden nicht für armselig, Körperteile oder "Arm seid ihr". Der Orden selbst ist sozusagen eine "non-profit-Organisation". Das bedeutet man zahlt keinen Mitgliedsbeitrag oder Aufnahmegebühren. Die Mitglieder entsagen jedem höheren weltlichen Luxus. Dies soll den Geist frei für die wichtigen Dinge machen - den Glauben.
"Was kann man in der Ritterschaft werden?
Grundsätzlich wird man sich nach der Aufnahme als Anwärter zwischen den beiden Ausbildungswegen entscheiden - den militärischen und den klerikalen. Je nach Wahl folgt eine individuelle Laufbahn, abhängig von Fähigkeiten und Interessen. Aber auch außer Novizen, Priester, Knappen und Rittern gibt es Möglichkeiten, unter anderem Arzt, Rüstmeister oder sonstige dienende Posten wie Ordensschneider.
Was sind unsere Aufgaben?
- Verbeitung der Lehren
- Ausbildung der Ritter
- Unterstützung der Messen
- Schutz und Unterstützung der Bevölkerung und deren Ländereien
Wozu verpflichtet sich ein Ordensritter/Gastritter?
Er legt das Gelöbnis der Bescheidenheit und der bedingten Gehorsamkeit ab. Entgegen aller Erwatungen können auch Nichtadelige Ritter werden.
Dies wird in einer kleiner Zermonie wobei die Öffentlichkeit zugegen ist, abgehalten.
Wie wird ein Komthur (Anführer/Verwalter) gewählt?
Der Komthur wird jedes halbe Jahr demokratisch durch Abstimmung gewählt. Es gibt Kandidaten, der mit den meisten Stimmen wird neuer Komthur. Eine Wahlmöglichkeit ist erst ab den Rang Gastritter aufzustellen und durch Zustimmung der Gründer zu beglaubigen.