Zanu
87
Angemeldet seit: 23.11.2011
Beiträge: 26
|
WIRD NOCH ÜBERARBEITET
Gildensatzung
1. Gilde, Art der Gilde
Die "Kämpfer von Azeroth" ist eine RP-Gilde mit dem Fokus auf das Rollenspiel.
Sie stellt sich als Kriegstrupp mit einer dementsprechenden Führung dar.
1.1. Verhalten der Gildenmitglieder
Jedes Mitglied ist dazu angehalten, die Gemeinschaft nach seinen Möglichkeiten zu unterstützen und weiter zu bringen. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sind für jeden selbstverständlich. Konstruktive Kritik und das gemeinsame Arbeiten an Verbesserungen gehören zum Gildenalltag. Dabei wird ein anständiger, respektvoller Umgangston gewahrt. Jeder darf Fehler machen. Nach außen hin sind die Wächter in jedem Fall höflich und respektvoll anderen gegenüber. Die RP-Server Regeln werden eingehalten. Ein drastischer, wiederholter Verstoß gegen diese Verhaltensregeln kann zum Gildenausschluss führen. (s. Verhaltensregeln)
Das reale Leben hat immer Vorrang vor der Gilde.
2. Die Gildenführung
Die Gilde wird von dem Kriegsherrn geführt. Ihm zur Seite steht der Kriegsrat
Der Kriegsrat besteht aus: Kriegsherrin, Botschafter, Kriegerfürstin, Kriegerfürst, Klerusoberhaupt, Jägerhauptmann und 2 Offiziere.
2.1. Aufgaben des Rates
Der Kriegsrat(Kriegsfürsten) ist dafür zuständig, den Kriegsherrn in allen gildenrelevanten Entscheidungen zu beraten. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Kriegsherr zusammen mit dem Kriegsrat. Alltägliche Entscheidungen kann jedes Kriegsratsmitglied für sein Aufgabenbereich auch alleine treffen, alle wichtigen Änderungen werden jedoch gemeinsam mit einfacher Mehrheit beschlossen. Einzig eine Änderung der Gildensatzung kann nur einstimmig durch den Kriegsrat bewirkt werden.
2.2. Einsetzung des Rates, Wahl eines neuen Ratsmitgliedes
Die erste Einsetzung des Rates erfolgt durch den Kriegsherrn auf unbestimmte Zeit. Ist die Wahl eines neuen Ratsmitgliedes nötig, so erfolgt diese zwei Wochen nach der Vorstellung durch den Kriegsherrn mit einfacher Mehrheit des Kriegsrates. Jedes Ratsmitglied sollte in der Lage sein, einen Raid zu leiten.
2.3. Einsetzung und Aufgabe der Kriegstreiber
Jeder der Kriegsfürsten bestimmt einen Vertreter(Kriegstreiber.Diese werden durch den Rat mittels einfacher Mehrheit bestimmt. Sie fungieren als Assistenten des Rates, arbeiten dem Rat zu und fungieren als Bindeglied zwischen Rat und Mitgliedern. Die Aufgaben können sehr individuell gestaltet sein und müssen nicht festgelegt werden. Sie können z.B. das Schreiben von Texten (HP, Forum, RP, etc.), DKP, Gildenbank, Raidlead bei Abwesenheit des Rates, aber auch andere verantwortungsvolle Aufgaben beinhalten. Vor allem aber haben die Veteranen beratende Funktion, sind auch bei Ratsbesprechungen anwesend und tragen zur Entscheidungsfindung bei, wenn sie auch selbst keine Entscheidungsgewalt haben.
2.4. Abwahl eines Kriegsratmitgliedes
Die Abwahl eines Kriegsratsmitgliedes ist eine absolute Ausnahme und sollte nur in den schlimmsten Fällen beantragt werden. Der Antrag kann von jedem Mitglied ab dem Rang „Berserker“ gestellt werden. Er muss schriftlich mit ausführlicher Begründung und für alle Mitglieder einsehbar erfolgen. Nach Ablauf einer Woche stimmen alle Mitglieder ab. Die Abstimmung bleibt eine weitere Woche offen und muss einstimmig erfolgen, es darf keine einzige Gegenstimme geben (außer dem Betroffenen selbst natürlich).
3. Rangsystem
siehe Ränge der Kämpfer
4. Aufnahme neuer Mitglieder
Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt immer in folgender Reihenfolge: Nach Eingang der Bewerbung wird dem Bewerber einer der beiden Offiziere zugeteilt, die den Bewerber mit den Gildenmitgliedern, der Satzung, dem Forum usw. bekannt macht und ihn anschaut (besonders sein RP), um sich eine Meinung zu bilden.Danach wird er als Rekrut aufgenommen.Nach Ablauf von 1 Monat erfolgt entweder die Aufnahme als Kämpfer oder die Ablehnung durch den Kriegsrat.
5. Ausschluss eines Mitgliedes
Sollte ein Mitglied durch sein Verhalten für die Gemeinschaft nicht mehr tragbar sein, kann es aus der Gilde ausgeschlossen werden. Dies sollte der allerletzte Schritt sein, nachdem alle Bemühungen, eventuelle Konflikte zu lösen und Fehlverhalten zu eliminieren gescheitert sind. Der Antrag, ein Mitglied auszuschließen, muss schriftlich und mit ausführlicher Begründung von einem Ratsmitglied gestellt werden. Nach Ablauf einer Woche stimmt der Rat über den Ausschluss ab; die Abstimmung muss einstimmig erfolgen. Bei dieser Entscheidung müssen auf jeden Fall auch die Zornbringer mit einbezogen werden.
6. Wirksamkeit der Paragraphen
Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrere Bestimmungen dieser Satzung wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Zuletzt bearbeitet am: 07.12.2011 11:00 Uhr.
|