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Gilden Regel

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Veröffentlich am: 28.05.2012, 01:30 Uhr
§1. Alle Regelungen sind für die Gilde und deren Mitglieder da, keinesfalls umgekehrt. Die Gildenleitung ist berechtigt, nach sorgfältiger Abwägung der Konsequenzen, Ausnahmen zum Wohle der Gilde zu definieren.


§2. Wir erwarten das die allgemeinen Bestimmungen im Spiel und den Foren eingehalten werden. Exploits und Hacks werden nicht gestattet und führen zu sofortigem Disband aus der Gilde.



§3. Anderen Spielern und insbesondere Gildenmitgliedern sollte Hilfe gewährt werden, sofern dies möglich und zumutbar ist.



§4. Gildenleitung
Die Gildenleitung besteht aus dem Gildenleiter (§4.1) sowie vier Gildenräten (§4.2). Die Gildenleitung berät über die Zukunft der Gilde und setzt Beschlüsse gemeinsam durch.


§4.1. Der Gildenleiter leitet die Gilde in allen Angelegenheiten. Er besitzt absolute Entscheidungsgewalt.


§4.2. Weiters besteht die Gildenleitung aus vier Gildenräten die vom Gildenleiter bestimmt (oder alternativ zur Wahl ausgeschrieben) werden. Die Gildenräte haben den Gildenleiter sowohl in beratender, als auch ausführender Weise zu unterstützen.





§5. Zweit-Charaktere
Gildenmitglieder haben die Möglichkeit ihre Zweit-Charaktere in die Gilde inviten zu lassen. Dabei sind nur aktiv gespielte Charaktere zur Aufnahme berechtigt. Ausgenommen hiervon sind Gildenbankcharaktere die unter der Verwaltung der Gildenleitung stehen.


§5.1. Zweit-Charaktere in anderen Gilden bedürfen der Genehmigung durch die Gildenleitung.





§6. Forum
Jedes Mitglied muss einen Foren-Account haben um sich regelmäßig über aktuelle Gildenangelegenheiten zu informieren.





§7. Guildtabard

Jedes Mitglied sollte seinen Guildtabard tragen sofern es möglich und zumutbar ist, da er nebem dem Guildtag das Kennzeichen der Gilde ist.





§8. Events

Montag,Freitag Samstag sind Eventtage. Raids starten um 19:30. Die Anmeldung zu den Raids erfolgt über Raidplaner und wird jeweils um 17:00 geschlossen.




§8.1. Class Leader (Siehe §12) sind in Absprache mit dem Event Team gegenüber ihren Klassenmitgliedern weisungsbefugt.





§9. Main-Charakter Wechsel

Protectoren haben die Möglichkeit bei der Gildenleitung einen Main-Charakter Wechsel zu beantragen.


§9.1. Der neue Main-Charakter muss mindestens den Level des bisherigen Main-Charakter erreicht haben.




§10. Inaktivitäts Regelung
Protectoren die am aktiven Gildengeschehen nicht mehr teilnehmen können, haben die Möglichkeit in einen Inaktivitäts-Status zu wechseln. Dieser Status ist für Mitglieder gedacht die keine Zeit für das aktive Gildenleben (und damit Gildenevents) mehr aufbringen können. Sinn und Zweck der Inaktivität ist aber keine Event-Befreiung trotz weiterem aktiven WoW-Spielens. Ob und zu welchen Umständen eine Rückkehr aus der Inaktivität möglich ist entscheidet die Gildenleitung. Aus folgenden Gründen kann der Inaktivitäts-Status von der Gildenleitung verliehen werden:


§10.1. Das jeweilige Vollmitglied gibt seine Inaktivität der Gildenleitung bekannt.





§11. Class Leader

Jede Klasse kann sich bei Fragen Hilfe von einem Class Leader holen.





§12. Der Inhalt der Gildenkassa wird zum Wohle der Gilde genutzt
und zwar in einem von der Gildenleitung festgelegten Rahmen. Die Verwaltung der Gildenkassa obliegt dem Gildenleiter (§4.1) oder vom Gildenleiter befugten Mitgliedern.


Erst wenn ihr unsere Regeln akzeptiert habt werdet ihr auf genommen.


Zuletzt bearbeitet am: 28.05.2012 12:49 Uhr.