Gesetze der Schwarzen Klinge und Äschernen Pakt
Sèth
Kommandant

Troguth 100
Angemeldet seit: 18.04.2012
Beiträge: 4
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Hier folgen die Gesetze der Schwarzen Klinge!
Jeder Ritter der Schwarzen Klinge ist an die Schwarze Klinge gebunden! Sollte er sie verlassen wollen gibt es nur zwei wege dazu. Der Ewige Schlaf oder der Beitritt in die Allianz oder Horde.
Bei nicht beachtung folgt die Todesstrafe!
Todesritter ist es nicht erlaubt die Unschuldigen zu töten!
Bei nicht beachtung folgt die Todesstrafe!
Todesritter ist es nicht erlaubt die Leichen der Unschuldigen zu nutzen oder ihre Seele.
Bei nicht beachtung folgt die Todesstrafe!
Todesritter ist es nicht erlaubt ihre Künste an die Lebenden (Im falle eines Verlassenen) weiter zu geben!
Bei nicht beachtung folgt die Todesstrafe!
Todesritter ist es nicht erlaubt auf Friedhöfen die Leichen oder Seelen zu störren.
Bei nicht beachtung folgt die Todesstrafe!
Todesritter müssen sich der Gesetze der Stadt beugen sollten sie eins Besuchen.
Bei nicht beachtung folgt die Todesstrafe!
Todesritter dürfen sich nur von Lebenden nähren, sollte ein Lebender sie angreiffen oder nicht in der lage sein selbst zu denken. Z.b. Tiere (Sollte ein Lebender sie in einer Stadt angreiffen dürfen sie sich nur mit der Klinge Verteidigen)
Bei nicht beachtung folgt die Todesstrafe!
Zuletzt bearbeitet am: 16.12.2014 22:24 Uhr.
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