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Gildenstatut der Gilde Incipiens

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Veröffentlich am: 03.05.2012, 18:41 Uhr
Gildenstatut der Gilde Incipiens [A]Gilneas
11.03.2012

Vorwort
Die Gilde Incipiens ist eine freie und neutrale Gemeinschaft von Spielern, welche sich alle für ein faires und kameradschaftliches Miteinander einsetzen. Oberstes Ziel ist das gemeinsame Erleben der vergangenen, aktuellen und zukünftigen Inhalte von World of Warcraft. Hierfür werden an den Level-Obergrenzen der bisherigen Addons (70, 80, 85) Level-Stopps eingehalten. Die Level-Stopps garantieren das Spielerlebnis mit der Ausrüstung und der Charakterentwicklung der jeweiligen Stufe.

Das Einhalten der Level-Stopps ist Grundvoraussetzung für die Mitgliedschaft bei Incipiens. Weiterführendes Leveln, wie auch die Ausstattung durch einen bestehenden hochstufigen Charakter oder anderen Spielern ist nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung wird durch die Gildenleitung sanktioniert.
Die Gilde legt Wert darauf alle Facetten WOWs kennen zu lernen und zu erforschen, was Questen, Erfolge, Instanzen, Schlachtzüge und Gildenevents mit einschließt – oberste Maxime ist eine intakte und kameradschaftliche Gildengemeinschaft, welche vor allem auf FUN und weniger auf „höher, schneller, besser“-Imba Getue setzt. Incipiens ist KEINE Raidgilde.

Die Gilde Incipiens gibt sich selber aus freiem Willen die folgenden Statuten:

Aus Gründen der Lesefreundlichkeit wird auf die zusätzliche Nennung von weiblichen Namensformen verzichtet.

Artikel 1 – Die Mitglieder

Die Gilde Incipiens führt innerhalb ihrer Spielergemeinschaft folgende Ränge:

a) a Der Gildenmeister (G) ist der Vorsitzende der Spielergemeinschaft. Er verfügt über alle, durch die Betreibergesellschaft von World of Warcraft vorgesehenen Rechte und Pflichten. Innerhalb der Gilde zeichnet er sich für die Öffentlichkeitsarbeit, die Zusammenarbeit mit anderen Gilden, sowie als letztinstanzlicher Richter bei internen Streitigkeiten verantwortlich – dem Gildenmeister obliegt die Führung der Gilde inkl. aller Befugnisse und Belange. Er ernennt den Vize-Gildenmeister.

b) b Der Vize-Gildenmeister (vG) amtet als vollbefugter Stellvertreter des Gildenmeisters. Er verfügt über sämtliche übertragbaren Rechte und Pflichten der Betreibergesellschaft von World of Warcraft. Ihm obliegt zudem die Verantwortung über die Mitgliederverwaltung und deren Pflege und Aktualisierung sowie für den Bereich der Rekrutierung.

Nebst G und vG sind im Gildenrat 2 Offiziere vorgesehen, welche direkt durch die Mitgliedern gewählt werden – Offiziere sind an Aufgaben und Verantwortungsbereiche gekoppelt, die da wären: Raidleiter (RL) und Bankverantwortlicher (BV).

c) c Der Raidleiter (RL), sowie dessen Stellvertreter (vRL), sind verantwortlich für die Organisation des aktiven Zusammenspiels der Gildenmitglieder in Schlachtzügen und Dungeons des vergangenen und aktuellen Spielinhalts, aber auch für die Organisation von Spielergruppen für Schlachtfelder und Arena. Ihre Aufgabe wird durch eine Raid- und Instanzenkonzept (PVE), sowie ein Schlachtfeld- und Arenakonzept (PVP) beschrieben, welche durch den RL zu erstellen, einzuhalten und zu vollziehen sind.

d) d Dem Bankverantwortlichen (BV), sowie dessen Stellvertreter (vBV) obliegen die Verantwortung über die Gildenbank, insbesondere über deren Raidfächer, weiterführende Infos zur Gildenbank siehe Artikel 4/a

e) e Die Mitglieder (M) sind die Hauptcharakter der aktiven Spieler von Incipiens.

f) f Twinks (T) sind die Nebencharakter der aktiven Spieler von Incipiens.

g) g Als Anwerber (A) werden neue Spieler der Gilde bezeichnet. Die Beförderung zum Mitglied setzt eine aktive Teilnahme am Gildenleben, das Vorstellen im offiziellen Forum inkl. Bewerbung (innert 5 Tage nach Aufnahme), ein TS Gespräch mit der Gildenleitung (innert 5 Tagen nach Aufnahme), das Einhalten einer Bewerbungsphase (4 Wochen ab Aufnahme), sowie den abschliessenden Entscheid des Gildenrates voraus. Neuen Mitgliedern kann ein „Pate“ zur Seite gestellt werden – Pate kann nur ein aktives und effektives Mitglied der Gilde sein. Die Zuteilung der Patenschaft erfolgt durch den Gildenrat. Der Pate ist für seinen Schützling in allen Belangen verantwortlich, sowohl was die Einführung in die WOW Welt betrifft (falls notwendig), aber auch und vor allem in Hinblick auf die Einhaltung der Gildensatzung.

Diese Regelung findet in unveränderter Form auch für ehemalige Mitglieder der Gilde, welche sich für eine Wiederaufnahme interessieren Anwendung.

h) h Mitgliedern, welche mehr als drei Wochen nicht mehr Ingame anzutreffen waren, wird der Charakter in die "Eisige Kälte" (EK) verschoben, wo er bis zur erneuten aktiven Teilnahme am Spielbetrieb friert.

Alle Mitglieder haben die Pflicht alle neuen Ideen, Aktionen, Regelungen usw. vor Veröffentlichung, Ankündigung und Umsetzung dem Gildenrat zur Begutachtung und Abstimmung vorzulegen. Selbes gilt für Aktionen die mit der Öffentlichkeitsarbeit der Gilde zu tun haben.

Untenstehende Tabelle zeigt als Übersicht die Rechte und Möglichkeiten der jeweiligen Ränge

Rang------Forum------Gildenbank------------------INV neuer Mitgl.------Gildenrat
G----------Admin---Vollzugriff alle Fächer------------Ja-------------------------Ja
vG---------Admin---Vollzugriff alle Fächer------------Ja-------------------------Ja
RL---------Admin---Vollzugriff alle Fächer------------Ja-------------------------Ja
vRL--------Ja------Vollzugriff alle Fächer------------Nein-----------------------Nein
BV---------Admin---Vollzugriff alle Fächer------------Ja------------------------Ja
vBV--------Ja------Vollzugriff alle Fächer------------Nein-----------------------Nein
M----------Ja------Vollzugriff Fä.1-5/lesen Fa.6-----Nein----------------------Nein
T----------Nein----Leseberechtigung Fächer 1-6----Nein----------------------Nein
A----------Ja------Leseberechtigung Fächer 1-6-----Nein----------------------Nein
EK---------Ja--------------Keine----------------------Nein-----------------------Nein

Über die Einführung von provisorischen Rängen, zum Beispiel als Belohnung nach Gildenevents o.ä., entscheidet der Gildenrat. Gleiches gilt für die Einführung von neuen definitiven Rängen, oder die Anpassung der Rechte von bestehenden Rängen.

Die Offiziere (in ihren Funktionen als RL und BV) werden im Anschluss an eine Bewerbungsphase per PN zu Händen des Gildenleiters durch die Gildenversammlung gewählt. Zur Wahrung der Anonymität und des Wahlgeheimnisses kann der Gildenleiter entscheiden, die Wahl per Umfrage im Forum durchführen zu lassen.
Stellvertreter der gewählten Offiziere, also die vRL und vBV, werden auf deren Vorschlag hin durch den Gildenrat bestimmt.


Artikel 2 – Umgang und Kommunikation
a) a Ankündigungen der Gildenleitung erfolgen im offiziellen Forum
b) b Einladungen zu Raids oder Events sowie Gildenversammlungen erfolgen im Forum
c) c Funktionierender Teamspeak wird vorausgesetzt. Dessen Nutzung ist für Schlachtzüge und Gildenversammlung Pflicht.
d) d Die Weitergabe der TS-Daten im Handelschannel ist untersagt. Eine kurzfristige Weitergabe innerhalb einer (Random-) Gruppe ist gestattet.
e) e Sowohl im Gilden-, wie auch im Handelschannel, aber auch im Teamspeak, im Forum oder beim direkten Kontakt mit anderen Spielern inner- und außerhalb der Gilde führen Beleidigungen und diskriminierende Äußerungen zu Verwarnungen und schlussendlich zu Sanktionen durch den Gildenrat.
f) f Alle Spieler sind dazu angehalten, sich im Forum aktiv an der Weiterentwicklung der Gilde zu beteiligen und Vorschläge und Kritik zu äußern. Der Gildenrat hat die Aufgabe diese Anregungen etc. aufzunehmen, zu bearbeiten und in der nächsten Gildenversammlung zur Ansprache und ev. Abstimmung zu bringen.
g) g Gildenversammlungen sollen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch zweimal jährlich stattfinden. Im Vorfeld einer Gildenversammlung sind sämtliche Mitglieder dazu aufgerufen, Anträge, Wortmeldungen und Vorschläge im Forum zu posten. Anlässlich einer Gildenversammlung verfügt jedes Mitglied (inkl. Gildenrat, exkl. Gildenmeister) über eine Stimme. Entscheide werden nach 2/3-Mehrheiten gefällt. Kann ein Entscheid nicht herbeigeführt werden, sind die Sachverhalte auszudiskutieren und im längsten Fall der Entscheid zu vertagen. Die Leitung der Gildenversammlung obliegt dem Gildenmeister, welcher anlässlich der Versammlung das Recht zum Stichentscheid, sowie bei Entscheidungen großer Tragweite über ein VETO-Recht verfügt.
h) h Längere Abwesenheiten (>2 Wochen) vom Spielbetrieb sind via Forum, in Ausnahmefällen via ein Gildenratsmitglied, zu kommunizieren.

Artikel 3 – Der Spielinhalt
a) a Der jeweils aktuelle Spielinhalt ist für alle Mitglieder das zu erreichende Ziel.
b) b Nach Erreichen der aktuellen Höchststufe muss unverzüglich ein Level-Stopp eingelegt werden.
c) c Das Erleben von Schlachtzügen im aktuellen Endcontent wird durch den RL in einem Schlachtzugskonzept beschrieben und geregelt. Das Schlachtzugskonzept beinhaltet ausserdem die zulässige Ausrüstungsstufe, inkl. Verzauberungen, Sockel usw., sowie auch das Lootsystem. Das Konzept wird vom Gildenrat bestätigt. Ergänzungen, Anregungen und CO durch die Mitglieder sind erwünscht und gerne gesehen. Im selben Rahmen wird ebenfalls ein PVP-Konzept für Schlachtfelder und Arena erstellt.
d) d Spieler der aktuellen Höchststufe unterstützen aktiv niedrigstufige Charaktere bei deren Entwicklung hin zur Höchststufe.
e) e Über die Aufhebung des Levelstopps, respektive die Einführung eines neuen Level-Stopps auf höherer Stufe entscheidet die Gildenversammlung gemäß Art. 2g.

Artikel 4 – Verschiedenes
Gildenbank: Die Gildenbank steht allen aktiven Mitgliedern der Gilde im Rahmen ihrer Rechte zu Verfügung. Sie soll dem erfolgreichen Weiterentwickeln von Berufen, dem Ausrüsten von niedrigstufigen Charakteren, sowie der Vorbereitung und erfolgreichen Durchführung von Schlachtzügen und Instanzen dienen. Der BV überwacht in seiner Funktion als Verantwortlicher der Gildenbank deren Nutzung und meldet Ungereimtheiten, insbesondere im Zusammenhang mit einer allfälligen persönlichen Bereicherung eines Spielers mit Gegenständen aus der Gildenbank, unverzüglich dem Gildenrat. Der BV sorgt für Ordnung in den Bankfächern. Über die Beschaffung eines weiteren Bankfachs, wie aber auch über die allgemeine Öffnung der Goldreserven zum Bezahlen von Reparaturkosten der Gildenmitglieder muss im Einzelfall der Gildenrat, im generellen Fall die Gildenversammlung gemäß Art. 2 g entscheiden.

Diese Statuten hat sich die Gilde Incipiens [A] anlässlich der Gildenversammlung vom 11.03.2012 selbst gegeben und alle aktiven Spieler sprich Gildenmitglieder verpflichten sich danach zu handeln.
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Veröffentlich am: 22.09.2012, 16:53 Uhr
Ergänzung: Jeder aktive Member der Gilde ist berechtigt, auf Wunsch einen 85er-Char in die Gilde einzubringen. Dieser entbindet die in der Gilde vorhandenen Chars nicht vom Levelstop, er unterliegt einem Levelstop nur auf eigenen Wunsch- ist aber nicht Raidberechtigt innerhalb der Gilde. Das Leveln in MoP steht dem Char allerdings frei!
Mit dem Start von MoP werden auch Mönche den Weg in unsere Reihen finden, diese müssen nach erreichen von Stufe 80 einen Levelstop einlegen, schnellstmöglich werden wir mit den Mönchen- eventuell mit Hilfe unserer Partnergilde, wo Mönche im Moment ausdrücklich nicht erlaubt sind, einen Testraid veranstalten um zu schauen ob wir diese an unserem Raidbetrieb teilnehmen lassen oder nicht!
Und wenn ich einmal sterbe, begrabt mich mit dem Gesicht nach unten, damit alle die ich nicht mochte noch einmal am Arsch lecken können!:zunge: