Gildenregeln
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Gildenmeister
![]() ![]() Angemeldet seit: 04.09.2010 Beiträge: 14 |
Allgemeines Fast jede Gilde hat ein eigenes Regelwerk, welches das Zusammenspiel innerhalb der Gilde regeln soll. Diese Regeln sollte man möglichst vor dem Beitritt einer Gilde oder unmittelbar danach erfragen. Meistens werden diese Regeln auf der Gildenseite der jeweiligen Gilde schriftlich hinterlegt, damit jeder diese nachlesen kann. Je nach Art der Gilde können diese Regeln sehr umfangreich und auch teilweise einschränkend sein. Bei einer PvE-Gilde kann es zum Beispiel sehr gut sein, das es feste Regeln gibt, wie oft und wie lange man online sein muss oder Regeln, welche die Mitglieder zu einer Mindestanzahl an Raids auffordern. Wo es Regeln gibt, sind auch entsprechende Strafen nicht weit. Die Strafen für das Brechen einer dieser Regeln reichen von einer Verwarnung, über die Rang Degradierung bis zum Ausschluß aus der Gilde und liegen wiederum im Ermessen der Gildenleitung. Wer stellt die Regeln auf Generell der Gildenmeister in erster Linie. Allerdings ist es bei vielen Gilden üblich das es eine Machtstruktur gibt. Meistens gibt es neben dem Gildenmeister noch Offiziere aus mehreren Spielern, welche gemeinsam mit dem Gildenmeister die Regeln aufstellen und die Gilde verwalten. Generell, ausgehend von der Spielmechanik, hat der Gildenmeister das letzte Wort. Er alleine Entscheidet wieviel Macht, bestimmte Ränge erhalten. Siehe hierzu auch Gildenränge. Durchsetzen der Regeln Wie bereits unter Allgemeines erwähnt, ist es so das Regeln immer mal wieder von Mitgliedern gebrochen werden. Dazu wird meisten auch in den Gildenregeln festgelegt, welche Strafen dafür verhängt werden. Ein guter Gildenmeister berät sich bei schwerwiegenden Verstößen mit seinen Offizieren und beschließt gemeinsam welche Strafe angemessen ist. Hier einige Beispiele für Gildenregeln (die folgenden Regeln sind frei erfunden und dienen lediglich als Beispiel): * Wer länger als 2 Wochen Offline ist, ohne im Forum, einem Offizier oder dem Gildenmeister Bescheid zu sagen, wird aus der Gilde ausgeschlossen. * Wer die Gilde verlässt (aus welchem Grund auch immer) kommt nur durch einen Offiziersbeschluß wieder zurück, sofern Er den möchte. * Es ist an mindestens 3 Raidtagen im Monat Anwesenheitspflicht. * Wer sich für einen Raid anmeldet, hat zu dem angebenen Zeitpunkt, pünktlich und komplett ausgestattet (also Flask, Bufffood, Verbände, etc.), Port fertig online zu sein. * Wer zu einem Raid nicht erscheint hat für den nächsten Raid Lootsperre. The Indestructible Gildenregeln §1. Alle Regelungen sind für die Gilde und deren Mitglieder da, keinesfalls umgekehrt. Die Gildenleitung ist berechtigt, nach sorgfältiger Abwägung der Konsequenzen, Ausnahmen zum Wohle der Gilde zu definieren. §2. Wir erwarten das die allgemeinen Bestimmungen von Blizzard bezüglich Verhalten (und der Namensgebung) im Spiel und den Foren (mit Gildennamen gekoppelt) eingehalten werden. Exploits und Hacks werden nicht gestattet und führen zu sofortigem Disband aus der Gilde. §3. Anderen Spielern und insbesondere Gildenmitgliedern sollte Hilfe gewährt werden, sofern dies möglich und zumutbar ist. §4. Gildenleitung Die Gildenleitung besteht aus den Gildenmeistern sowie den Offizieren. Die Gildenmeister beraten über die Zukunft der Gilde mit den Offizieren und setzen Beschlüsse gemeinsam durch. §4.1. Die Gildenmeister leiten die Gilde in allen Angelegenheiten. Sie besitzten absolute Entscheidungsgewalt. §4.2. Weiters besteht die Gildenleitung aus den Offizieren die vom den Gildenmeistern bestimmt (oder alternativ zur Wahl ausgeschrieben) werden. Die Offiziere haben den Gildenmeistern sowohl in beratender, als auch ausführender Weise zu unterstützen. §5. Zweit-Charaktere Gildenmitglieder haben die Möglichkeit ihre Zweit-Charaktere in die Gilde inviten zu lassen. Dabei sind nur aktiv gespielte Charaktere zur Aufnahme berechtigt. Ausgenommen hiervon sind Gildenbankcharaktere die unter der Verwaltung der Gildenleitung stehen. §6. Forum Jedes Mitglied muss einen Foren-Account haben um sich regelmäßig über aktuelle Gildenangelegenheiten zu informieren. §7. Raids, Raidpflicht, Loot Freitag,Sammstag und Sonntag sind Raidtage. Raids starten um 19:45. Die Anmeldung zu den Raids erfolgt über den Ingame WoW Kalender. §7.1. An Raidtagen herrscht Raidpflicht. Das bedeutet, dass jeder der online ist, an den Gildenraids teilnehmen muss. An anderen Tagen können auch sogenannten FFA Raids durchgeführt werden, deren Teilnahme allerdings freiwillig ist. §7.2. Raids werden vom Raidleader geleitet. Der Raidleader ist in allen Raidangelegenheiten weisungsbefugt. §7.3. Details zu Loot, Lootvergabe sind vom Raidleader dann zu entnehmen §7.4. Alle Mitglieder haben mit ihrem Main-Charakter, in einer Speccung die ihres bei Gildeneintritt gewählten Hauptaufgabenbereichs (Heiler, Tank, Melee-Damage Dealer, Caster-Damage Dealer) entspricht, bei den Raids zu erscheinen. Ein Wechsel des Hauptaufgabenbereichs ist nach absprache mit dem Raidleader möglich. §8. Der Inhalt der Gildenbank wird zum Wohle der Gilde genutzt und zwar in einem von der Gildenleitung festgelegten Rahmen. Die Verwaltung der Gildenbank obliegt dem Gildenmeister oder vom Gildenmeister befugten Mitglied. Leg dich mit mir an und du verlierst wie alle dann
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