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Gildensatzung

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Veröffentlich am: 01.03.2011, 19:58 Uhr
Gildensatzung der WoW-Gilde
‚Concordia domi’

1. Allgemeines
Die Gilde ‚Concordia domi’ legt besonderen Wert auf einen freundlichen Umgang der Spieler untereinander. Sie ist eine Gemeinschaft, deren Mitglieder gerne zusammen spielen, freund-schaftlich und fair miteinander umgehen und einander respektieren. Die Teilnahme an allen Schlachtzügen, Gildenevents usw. ist jederzeit freiwillig.

2. Gildenränge
Innerhalb der Gilde ‚Concordia domi’ gibt es die folgenden Gildenränge:

o Gildenmeister

o Ratsmitglied
Das Ratsmitglied hat die gleichen Rechte und Pflichte wie der Gildenmeister. Die Ernennung zum Ratsmitglied bedarf der einstimmigen Zustimmung der Gildenführung (s.u.).

o Shogun
Verdienter Offizier der Gilde, welcher spezielle Aufgaben innerhalb der Gilde übernimmt und diese herausragend bewältigt

o Offizier
Verdientes Mitglied der Gilde

o Mitglied

o Twink

o Bankier
Spiel-Charakter des Schatzmeisters mit allen Bankzugriffs-Berechtigungen

o Anwärter
Neue Mitglieder bis zum Ablauf der Probezeit (s. Neuaufnahme)

o Ruhend
Anwärter oder Mitglieder, die für längere Zeit nicht am Spiel teilnehmen, jedoch der Gilde weiterhin verbunden bleiben möchten

Gildenmeister und alle Ratsmitglieder bilden zusammen und gleichberechtigt die Gildenführung. Der Rang des Gildenmeisters ist durch die Gründung der Gilde vorgegeben und kann nur durch Mehrheitsbeschluss der Gildenführung geändert werden. In regelmäßigen Treffen der Gildenführung – die Termine werden in einem separaten Post bekanntgegeben - werden gildeninterne Angelegenheiten besprochen und entschieden.

Innerhalb der Gildenführung werden folgende Aufgaben explizit vergeben:

o Schatzmeister/in
Verwaltet die Gildenbank
Sollte die Notwendigkeit bestehen die Planung der Ausstattung von Schlachtzügen zentral zu koordinieren, übernimmt der Schatzmeister diese Aufgabe in Abstimmung mit den Raid-Koordinatoren (s.u.).

o Homepage-Koordinator/in
Erstellt und pflegt den Internetauftritt der Gilde.

o Raid-Koordinator/in
Organisiert die Teilnahme an Schlachtzügen im Namen der Gilde.


Die Aufgabenverteilung innerhalb der Gildenführung erfolgt durch Absprache der Führungsmitglieder und wird im Forum bekanntgegeben.

3. Neuaufnahme
Vorläufige Aufnahmen in die Gilde können durch alle Mitglieder der Gildenführung erfolgen. Eine Aufnahme in die Gilde ist nur möglich, sofern der Bewerber das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen müssen von der Gildenführung einstimmig beschlossen werden.

Neue Gildenmitglieder erhalten den Status „Anwärter“. Hierbei handelt es sich um eine Probe-zeit von 1 Monat, in welcher der Anwärter regelmäßig am Spielgeschehen teilnehmen sollte. In dieser Zeit gibt die Gilde den Neulingen die Möglichkeit ihr Verhalten und ihr Spiel gegenüber den anderen Gildenmitgliedern unter Beweis zu stellen. Die Gildenführung behält sich eine Verkürzung bzw. eine Verlängerung der Probezeit vor.

Die endgültige Aufnahme und damit die Beförderung in den Gildenrang ‚Mitglied’ erfolgt nach Ablauf der Probezeit durch Abstimmung in der Gildenführung, wobei die Aufnahme verweigert wird, wenn mindestens 2 Führungsmitglieder gegen eine Aufnahme stimmen.

4. Ausschluss
Bei wiederholtem massivem Fehlverhalten eines Mitgliedes kann - nach vorheriger Anhörung des betroffenen Mitglieds - durch Mehrheitsbeschluss der Gildenführung der Ausschluss aus der Gilde beschlossen werden.

Sollte ein Spieler-Charakter länger als 6 Monate ohne Abmeldung offline sein, wird er aus der Gilde ausgeschlossen. Wir erwarten keinerlei Angaben von Gründen bei längeren Abmeldungen. Eine Wiederaufnahme in die Gilde ist nach Abstimmung innerhalb der Gildenführung ohne Probezeit möglich.

5. Gildeninternes
Jedes Mitglied hat sich im Spiel immer und überall angemessen zu verhalten. Besonders im Gil-denchat und im TeamSpeak behandeln wir alle Spieler mit Respekt!

Bei Streitigkeiten unter Mitgliedern wird ein Mitglied der Gildenführung zur Schlichtung hinzu-gezogen. Falls der Streit dadurch nicht beendet werden kann, wird in einem Treffen der Gilden-führung – unter Anwesenheit der beteiligten Mitglieder – nach eines Lösung gesucht.

Die Nutzung von unerlaubten Hilfsprogrammen (Cheats, Hacks, Bots etc.) ist in der Gilde streng verboten und führt zum sofortigen Ausschluss aus der Gilde. Außerdem erfolgt umgehend eine Meldung an den Spielleiter(GM).

Gutes Benehmen in Chats oder anderen kommunikativen Medien sollten als selbstverständlich angesehen werden. Abwertende Äußerungen jeglicher Art werden nicht toleriert. Sexistische oder rassistische Äußerungen und Andeutungen sind zu unterlassen.
Im Übrigen verweisen wir auf die Richtlinien zu Foren und zum Benehmen (Netiquette), die vom Betreiber des Spiels World of Warcraft, Blizzard Entertainment®; verfasst wurden und auf deren Homepage einzusehen sind.

6. Gildenbank
Die Gildenbank wird vom Schatzmeister verwaltet. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit Einlagen in die Gildenbank zu machen. Die Entnahme von Gegenständen ist allen endgültig aufgenommenen Mitgliedern möglich. Der Schatzmeister beobachtet die Bankgeschäfte und initiiert bei Bedarf das Auffüllen der Bestände. Bei umfangreichen Entnahmen ist der Schatzmeister umgehend durch das entnehmende Mitglied zu informieren.

Verkäufe von erwirtschafteten Gütern aus der Gildenbank erfolgen ausschließlich durch den Schatzmeister.

Die in der Gildenbank eingelagerten Gegenstände stehen allen endgültig aufgenommenen Mitgliedern uneingeschränkt zur Verfügung. Jedes Mitglied hat jedoch die Verpflichtung für eine gerechte Nutzung dieser Gegenstände Sorge zu tragen. Missbrauch der Verfügungsgewalt wird von der Gildenführung nicht geduldet und kann zu einem Ausschlussverfahren aus der Gilde führen.

7. Änderungsvorbehalt
Änderungen der Gildensatzung bleiben der Gildenführung vorbehalten und werden dort mit einfacher Mehrheit beschlossen. Jedes Gildenmitglied hat sich über Änderungen im Forum zu informieren und zu entscheiden, ob er die Änderungen anerkennt oder auf eine weitere Mitglied-schaft in der Gilde verzichtet.

8. Sonstiges
Jedes Gildenmitglied hat die Pflicht, sich regelmäßig im Forum über Neuigkeiten informieren. Die Teilnahme am TeamSpeak ist wünschenswert.

9. Auflösen der Gilde
Die Gilde ‚Concordia domi’ kann nur mit einstimmigem Votum der Gildenführung aufgelöst werden. Über eine solche Entscheidung werden alle Mitglieder in einer vom Gildenmeister ein-zuberufenden Gildensitzung informiert. Die Verwertung von Guthaben der Gilde (Bankeinlagen) wird durch die Gildenführung einvernehmlich beschlossen.

10. Annahme der Gildensatzung
Mit Annahme der Einladung in die Gilde ‚Concordia domi’ wird diese Gildensatzung anerkannt!

Die Gildenführung
 
 
letzte Änderung: 29.01.2018

Zuletzt bearbeitet am: 29.01.2018 19:27 Uhr.