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Gildenbankfach

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Veröffentlich am: 01.01.2011, 21:24 Uhr
Entsprechend der Rangzugriffsrechte kann jedes Gildenmitglied ungefragt aus den Gildenfächern Gegenstände einlagern oder entnehmen.

Die Bankfächer dürfen nicht als persönliche Lagerplätze benutzt werden. Wer Gegenstände einlagert stellt sie damit der gesamten Gilde zur Verfügung.

Bei Bedarf (wenn der Einlagerplatz auf null sinkt), werden nach vorheriger Ankündigung durch den 'Ordensmeister' Gegenstände aus den Bankfächern entnommen und entweder über das Auktionshaus oder über einen Händler zu Geld gemacht, welches dann wieder in die Gildenkasse fließt.