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Gildensatzung vom Mittwoch, den 15.09.2010

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Veröffentlich am: 18.09.2010, 17:09 Uhr
§1 Verhaltensregeln

1.1 Interne Kommunikation

Ein wichtiger Bestandteil unserer Gilde sind die diversen Kommunikationswege über Gildenchat, Teamspeak oder auch Homepage. Es wird auf eine ruhige, freundliche Atmosphäre und respektvollem Umgang größten Wert gelegt. Die Hauptkommunikation erfolgt über den Teamspeak 3 Server, dessen Daten in der Gildeninformation auf dem neuesten Stand gehalten werden.

IP: 95.156.202.103
Port: 9986
Passwort:erben


1.2 Externe Kommunikation

Der gute Umgang soll ebenso bei der Kommunikation mit fremden Spielern als Grundlage dienen. Es wird ein gewisser Reifegrad erwartet, den es möglichst einzuhalten gilt. Auch wird bei dem Umgang Höflichkeit erwartet, und wenn das keine Früchte trägt, sind die Mitglieder gebeten nachzugeben und den Angreifer ggf. zu ignorieren.

1.3 Hilfsbereitschaft
Es wird außerdem eine gegenseitige Hilfsbereitschaft erwartet, wenn sich diese einrichten lässt. Es wird ebenfalls vorausgesetzt, dass Hilfe nicht direkt mit einer Gegenleistung verbunden ist.
1.4 Meinungsäußerung
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dieses Recht findet seine Schranken wenn diese Äußerungen mutwillig beleidigend, abwertend oder irgendwie anstößig ist. Es wird außerdem erwartet, dass jeder nur für sich selbst spricht, wenn die Meinung eines anderen nicht hundertprozentig bekannt ist.

§2 Das wahre Leben geht vor.

Man soll das Gildenleben trotzdem wahren, und Termine, für welche man sich eingetragen hatte, auch wahrnehmen, oder rechtzeitig bei den zuständigen Leuten absagen. Grundsätzlich sollten arg kurzfristige Absagen begründet sein. Notfälle ausgenommen.

§3 Handel und Gildenbank

Beim Handeln innerhalb der Gilde wird nicht verlangt das man dafür etwas bezahlt, bei bestimmten Sachen die hergestellt werden sollen kann es sein das das Mitglied die Rohstoffe selbst organisieren muss oder die Gildenmitglieder mit Ihren Berufen helfen diese zusammen zu sammeln.
Bei der Gildenbank ist es bei den unterschiedlichen Stati den Mitgliedern erlaubt Sachen zu entnehmen. Es wir darum gebeten mit seinem eigenen Beruf dafür andere gleichwertige Rohstoffe/ Materialien in der Gildenbank dafür wieder zu Lagern als Ausgleich.

§4 Aufnahmebedingungen und Aufnahme


4.1 Das Aufnahmegespräch

Die Interessenten werden auf ein Gespräch auf unseren TS3-Server eingeladen. Dort wird ihnen in groben Zügen die Satzung vorgestellt. Anschließend werden sie gebeten noch ein paar Fragen zu beantworten.

4.2 Kommunikation

Bei Interessenten wird ein funktionierendes Headset, sowie Teamspeak3 vorausgesetzt. Es wird außerdem erwartet, dass die Spieler selbstständig in der Lage sind sich einzubringen.

4.3 Verhalten

Die Interessenten haben sich an die in §1 vorgegebenen Verhaltensregeln zu halten. Sie sollen bei der Aufnahme geistige Reife beweisen.

§5 Gildenmitgliedschaft

5.1 Ränge

Die Ränge der Gilde sind wie folgt:

Phönixmeister > Mentor > Phönix > Erbe > Kücken

5.2 Offiziere

Phönixmeister und Mentoren sind bei uns die Offiziere. Die Leitung besteht aus Gilson, Angells und Darîan.

5.4 Karteileichen

Um Karteileichen zu vermeiden, werden Spielern ab 30 Tage Abwesenheit aus der Gilde entfernt, sofern sie dies nicht ausdrücklich & begründet angekündigt haben bei der Raidleitung. Den Spielern wird die Möglichkeit gegeben beim Wiedereintritt in das Spiel erneut bei den Erben teilzunehmen.

Ergänzung vom 17.10.: 5.5 Mitgliedschaft in mehreren Gilden

Alle aktiven Charaktere sind in unserer Gilde aufzuhalten. Eine Mehrfachmitgliedschaft bei mehreren aktiven Gilden ist untersagt.


§6 Verwarnungen & Maßnahmen


6.1 Interne Soziale Ereignisse

Grobe Verstöße innerhalb der Gilde sollten untereinander geklärt werden. Ist dies nicht möglich, kann auch ein Offizier oder höher als Vermittler fungieren. Grobe Angriffe, Beleidigungen und Drohungen auf unzumutbarer Basis sollen an die Leitung oder den Offizier des Vertrauens berichtet werden. Im besten Fall geschieht diese Meldung mit einem Nachweis (z.B. Screenshot)

6.2 Konsequenzen bei der Nichteinhaltung der Satzungsregeln

Die Gildengemeinschaftsordnung ist zu wahren. Die Missachtung dieser Ordnung führt zur Verwarnung und bei schweren Fällen zum Ausschluss aus der Gilde. Dem Spieler wird die Verwarnung mitgeteilt. Wiederholte Missachtung der Verwarnungen führt ebenfalls zum Ausschluss aus der Spielgemeinschaft.

Zuletzt bearbeitet am: 17.10.2010 17:01 Uhr.
Veröffentlich am: 17.10.2010, 17:00 Uhr
§7 Schlachtzüge und Gruppen

7.1Verhaltensregeln bei externen Schlachtzügen

Bei gildenexternen Schlachtzügen gelten generell die Verhaltensregeln von §1.2. Es wird ausdrücklich daraufhingewiesen, dass Spieler nicht aufgrund deren Spielweise oder Verhalten direkt anzuprangern sind. Außerdem ist vorzeitiges Verlassen des Schlachtzuges vor dessen Ende mit dem jeweiligen Leiter rechtzeitig abzusprechen. Es ist weiterhin nicht erwünscht, dass man aufgrund von Fehlversuchen den Schlachtzug verlässt.

7.2Schlachtzugsplanung

Die Gildenmitglieder, die an unseren Schlachtzügen teilnehmen wollen, sind dazu aufgefordert, den Schlachtzugsplaner auf unserer Gildenhomepage zu benutzen. Der Schlachtzugsplaner befindet sich links in der Navigationsleiste unter dem Punkt „Raidplaner“. Die bevorstehenden Schlachtzüge oder Ereignisse stehen unter dem Punkt „Kommende Raids“. Den gewünschten Schlachtzug kann man anschließend per Titel, der mit einer Verknüpfung versehen ist, öffnen. Unter dem Punkt „Raideintragung“ am unteren Ende der Seite ist der Charakter, sowie die Rolle auszuwählen. Anschließend kann man noch einen Kommentar dazu schreiben und den Status bestätigen.

Z.B.: Char: Darîan Rolle: Schaden Kommentar: „bin erst um 20.30 Uhr zuhause“ Status: Anmelden OK

Anschließend wird man unter dem gelben Fähnchen „Angemeldet“, dem blauen Fähnchen „Ersatz“ oder dem roten Fähnchen „Abgemeldet“ erscheinen. Das grüne Fähnchen „Bestätigt“ wird anschließend von der Schlachtzugsleitung übernommen. Dabei sollte beachtet werden, dass eine An- beziehungsweise Abmeldung von Schlachtzügen rechtzeitig geschieht.

Wenn man sich nun eingetragen hat, kann man sich anschließend bei der Schlachtzugsleitung für eine Kalendereinladung im Spiel melden.


Ergänzung zu §5:

5.5Mitgliedschaft in mehreren Gilden

Alle aktiven Charaktere sind in unserer Gilde aufzuhalten. Eine Mehrfachmitgliedschaft bei mehreren aktiven Gilden ist untersagt.
Veröffentlich am: 20.07.2011, 13:00 Uhr
Ich hoffe ihr lest das - ich bin offline. Hoffe in 2-3 Wochen wieder da zu sein. Liebstes